
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Er setzt Ausschüsse ein. Wichtigen Beschlüssen des Vorstandes muss der Aufsichtsrat zustimmen, wie beispielsweise der Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung des Vortandes, der Erteilung von Prokura und Handlungsvollmachten sowie Gro&sz...
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